Politische Ausgangssituation


Drastische Negativerfahrungen (vgl. z.B. www.campusfestival.eu) mit dem cliquen- & schwätzerlastigem ‘Gängelkommunismus’ in der scheindemokratischen, korrumpierten ‘öffentlichen Hand’ (z.B. ‘universitäre Selbstverwaltung’, ‘Amtsjuristen’, Politiker, Behörden, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen) einerseits und unverschuldete Haftungs- und Übernahmefallen bei unabgesicherten ‘Ein-Mann-Organisationen’ andererseits, zwangen uns nach einer geeigneten formalen Organisations- bzw. Rechtsform zu suchen, diese systembedingten Gefährdungen für unser fachlich sehr erfolgreiches Schaffen zu minimieren.
Mit Wahl der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) als dafür in Deutschland am ehesten geeignete Trägerform beschritten wir Pionierwege hinsichtlich der Rechtsgrundlagen zur Organisation hochschulübergreifenden Studentensports (Sportcamps mit Flair) bzw. der hochschulübergreifenden Studentenkultur (z.B. Campusfestival).

Drei Ziele unserer Arbeit wollten wir somit auf eine sozialgerechte juristische Grundlage als Alternative zur Monopolstellung starrer öffentlich-rechtlicher Verwaltungsanstalten (und als Gegenbeispiel zu Kommerzveranstaltern sowieso) stellen :

1) eine Sport, Kultur & Kommunikation fördernde Plattform für Studierende bieten, welche auch Nicht-Studenten offen steht (=ausschließlicher Satzungszweck notariell beurkundet)

2) eine basisdemokratische, sozialgerechte, selbsttragende Finanzierung realisieren, ohne dass einerseits Steuergelder oder studentische Pflichtbeträge dafür ver(sch)wendet werden und ohne dass andererseits eine unberechtigte Bereicherung von Privatpersonen möglich ist

3) das Ideal verwirklichen, dass Menschen, welche Arbeit für Projekte erbringen völlig selbstbestimmt, unabhängig & unbürokratisch wirken bzw. entscheiden können, eine angemessene Entlohnung erhalten und keinem persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt sind.

Erläuterungen zu Punkt (2): Es ist sichergestellt, dass die Einrichtung überhaupt eine Daseinsberechtigung hat, denn da sie sich finanziell grundsätzlich ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand (Steuergelder, Haushaltsbudgets, studentische Zwangsbeiträge etc.) zu tragen hat, entscheidet der Nutzer von Angeboten der (g)GmbH mit der Bezahlung der von ihm frei gewählten Leistungen direkt über die Tragfähigkeit der gemeinnützigen GmbH (sofern er natürlich die Möglichkeit hat überhaupt von deren Angeboten zu erfahren).

Erläuterungen zu Punkt (3): Die Handlungsträger der (g)GmbH sind zugleich Entscheidungsträger und Angestellte der Gesellschaft. Die Gemeinnützigkeit beschränkt die obere Grenze der Entlohnung der Angestellten auf eine angemessene, leistungsadäquate Summe, die nicht höher sein darf, als das tarifliche Entlohnungsniveau, welches die Angestellten in ihrem erlernten bzw. studierten Beruf erreichen könnten. Im Gegensatz zum öffentlichen Sektor sind die Angestellten der (g)GmbH selbst dafür verantwortlich, die Liquidität der (g)GmbH und damit die Zahlung ihrer Löhne zu erarbeiten (Leistungsprinzip).
Übersteigen die Einnahmen der (g)GmbH die Ausgaben, müssen die Überschüsse laut Satzung für den Zweck der Gesellschaft eingesetzt werden. Somit ist sicher gestellt, dass alle Zahlungen, welche Nutzer der (g)GmbH leisten, letztendlich immer und vollständig für den Zweck der Einrichtung eingesetzt werden. Gewinnausschüttungen sind in einer gemeinnützigen GmbH nicht zulässig, weshalb sie auch keine Gewinnerzielungsabsicht haben kann. Dies unterscheidet eine gemeinnützige GmbH ganz wesentlich von einer kommerziellen GmbH, einem kommerziellen Verein oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Selbstverständnis darauf abzielt einen möglichst hohen Privatgewinn für die Gesellschafter bzw. Mitglieder zu erwirtschaften.
Warum kein gemeinnütziger Verein?: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße eines Vereinsvorstandes ist es leicht möglich, dass Personen in Entscheidungspositionen gelangen, die sie sich nicht durch Leistungen für den Verein erarbeitet haben. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Basisdemokratie, in dem Entscheidungsrecht nur derjenige haben darf, welcher auch die Arbeit bzw. Leistung erbringt. In einem Verein ist auch die haftungsrechtliche Absicherung von Privatpersonen nicht ausreichend gegeben.

Folgende Zukunftsperspektiven hatten wir 2004 für unseren Modellversuch formuliert:
“Ob unser Modell in Deutschland eine echte Chance erhält, hängt davon ab inwieweit noch vorhandene Behinderungen beseitigt werden können oder ob eine Beseitigung dieser seitens der Machthaber überhaupt gewünscht ist:

1) Informationsfreiheit: eine dauerhaft gesicherte, freitragende Existenz ist für eine gemeinnützige GmbH nur zu erreichen, wenn eine uneingeschränkte Informationsmöglichkeit der potentiellen Nutzer der Gesellschaftszwecke zum Selbstverständnis wird

2) Bürokratische Zwänge im buchhalterisch-finanztechnischen Bereich müssen auf solch ein Niveau verringert werden, welches auch kleine Einrichtungen ohne eigene Rechts- & Steuerabteilung dauerhaft bewältigen können

3) Bereiche, die von freien Trägern ohne Verbrauch von öffentlichen Geldern oder von Zwangsbeiträgen -zugleich jedoch sozialverträglich für die Nutzer- abgedeckt werden können, müssen vom Monopol solcher (halb)öffentlicher Einrichtungen befreit werden, welche finanziell und/oder personell vom Steuerzahler oder Pflichtbeitragszahler ganz oder partiell getragen werden (in Hochschulen z.B. zutreffende Bereiche der Studentenwerke, der Studentenräte und des Hochschulsports).”


Resümee 2011:
Obwohl die in Punkt 2 kritisierten und weiter gewachsenen bürokratischen Belastungen und ‘Auspressungen’ in den letzten Jahren Preissteigerungen verursacht haben, stärkten nach wie vor viele Tausend Nutzer durch freiwillige Teilnahme unseren Alternativ-Weg. Trotzdem -oder gerade deswegen- kann von einer Beseitigung oder Milderung der (vorsätzlichen) Behinderungen aus Punkt 1 nicht die Rede sein.
Im Gegenteil: Wie und warum die in Punkt 3 genannten Monopolkörperschaften die in Punkt 1 geforderte Informationsfreiheit noch weiter beschnitten haben, weshalb sich die in Punkt 2 genannten Zustände wegen der makaberen ‘Zwangs-Querfinanzierung’ der destruktiven Machthaber aus Punkt 3 in diesem Gesellschafts- und Finanzsystem nie ändern wird (als Beispiel für das Funktionieren des gesamten Unrechtssystems ansich) und was unsere Konsequenzen daraus sein werden, ist auf den themenverwandten Seiten genau nachzulesen (Freier Campus? ; Verwaltungsbürokraten vernichten Alternativweg in Deutschland ; unsere Konsequenzen für die Zukunft)