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Drastische Negativerfahrungen (vgl. z.B. www.campusfestival.eu)
mit dem cliquen- & schwätzerlastigem ‘Gängelkommunismus’
in der scheindemokratischen, korrumpierten ‘öffentlichen Hand’
(z.B. ‘universitäre Selbstverwaltung’, ‘Amtsjuristen’, Politiker,
Behörden, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen) einerseits
und unverschuldete Haftungs- und Übernahmefallen bei unabgesicherten
‘Ein-Mann-Organisationen’ andererseits, zwangen uns nach einer geeigneten
formalen Organisations- bzw. Rechtsform zu suchen, diese systembedingten
Gefährdungen für unser fachlich sehr erfolgreiches Schaffen
zu minimieren.
Mit Wahl der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) als dafür in Deutschland
am ehesten geeignete Trägerform beschritten wir Pionierwege hinsichtlich
der Rechtsgrundlagen zur Organisation hochschulübergreifenden Studentensports
(Sportcamps mit Flair) bzw. der hochschulübergreifenden Studentenkultur
(z.B. Campusfestival).
Drei Ziele unserer Arbeit wollten wir somit auf eine
sozialgerechte juristische Grundlage als Alternative zur Monopolstellung
starrer öffentlich-rechtlicher Verwaltungsanstalten (und als Gegenbeispiel
zu Kommerzveranstaltern sowieso) stellen :
1) eine Sport, Kultur & Kommunikation fördernde Plattform
für Studierende bieten, welche auch Nicht-Studenten offen steht
(=ausschließlicher Satzungszweck notariell beurkundet)
2) eine basisdemokratische, sozialgerechte, selbsttragende
Finanzierung realisieren, ohne dass einerseits Steuergelder oder studentische
Pflichtbeträge dafür ver(sch)wendet werden und ohne dass andererseits
eine unberechtigte Bereicherung von Privatpersonen möglich ist
3) das Ideal verwirklichen, dass Menschen, welche Arbeit für
Projekte erbringen völlig selbstbestimmt, unabhängig &
unbürokratisch wirken bzw. entscheiden können, eine angemessene
Entlohnung erhalten und keinem persönlichen Haftungsrisiko ausgesetzt
sind.
Erläuterungen zu Punkt (2): Es ist sichergestellt, dass
die Einrichtung überhaupt eine Daseinsberechtigung hat, denn da
sie sich finanziell grundsätzlich ohne Zuschüsse der öffentlichen
Hand (Steuergelder, Haushaltsbudgets, studentische Zwangsbeiträge
etc.) zu tragen hat, entscheidet der Nutzer von Angeboten der (g)GmbH
mit der Bezahlung der von ihm frei gewählten Leistungen direkt
über die Tragfähigkeit der gemeinnützigen GmbH (sofern
er natürlich die Möglichkeit hat überhaupt von deren
Angeboten zu erfahren).
Erläuterungen zu Punkt (3): Die Handlungsträger der
(g)GmbH sind zugleich Entscheidungsträger und Angestellte der Gesellschaft.
Die Gemeinnützigkeit beschränkt die obere Grenze der Entlohnung
der Angestellten auf eine angemessene, leistungsadäquate Summe,
die nicht höher sein darf, als das tarifliche Entlohnungsniveau,
welches die Angestellten in ihrem erlernten bzw. studierten Beruf erreichen
könnten. Im Gegensatz zum öffentlichen Sektor sind die Angestellten
der (g)GmbH selbst dafür verantwortlich, die Liquidität der
(g)GmbH und damit die Zahlung ihrer Löhne zu erarbeiten (Leistungsprinzip).
Übersteigen die Einnahmen der (g)GmbH die Ausgaben, müssen
die Überschüsse laut Satzung für den Zweck der Gesellschaft
eingesetzt werden. Somit ist sicher gestellt, dass alle Zahlungen, welche
Nutzer der (g)GmbH leisten, letztendlich immer und vollständig
für den Zweck der Einrichtung eingesetzt werden. Gewinnausschüttungen
sind in einer gemeinnützigen GmbH nicht zulässig, weshalb
sie auch keine Gewinnerzielungsabsicht haben kann. Dies unterscheidet
eine gemeinnützige GmbH ganz wesentlich von einer kommerziellen
GmbH, einem kommerziellen Verein oder einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts, deren Selbstverständnis darauf abzielt einen möglichst
hohen Privatgewinn für die Gesellschafter bzw. Mitglieder zu erwirtschaften.
Warum kein gemeinnütziger Verein?: Durch die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestgröße eines Vereinsvorstandes ist es leicht möglich,
dass Personen in Entscheidungspositionen gelangen, die sie sich nicht
durch Leistungen für den Verein erarbeitet haben. Dies entspricht
nicht unserem Verständnis von Basisdemokratie, in dem Entscheidungsrecht
nur derjenige haben darf, welcher auch die Arbeit bzw. Leistung erbringt.
In einem Verein ist auch die haftungsrechtliche Absicherung von Privatpersonen
nicht ausreichend gegeben.
Folgende Zukunftsperspektiven hatten wir 2004 für unseren
Modellversuch formuliert:
“Ob unser Modell in Deutschland eine echte Chance erhält, hängt
davon ab inwieweit noch vorhandene Behinderungen beseitigt werden können
oder ob eine Beseitigung dieser seitens der Machthaber überhaupt
gewünscht ist:
1) Informationsfreiheit: eine dauerhaft gesicherte, freitragende
Existenz ist für eine gemeinnützige GmbH nur zu erreichen,
wenn eine uneingeschränkte Informationsmöglichkeit der potentiellen
Nutzer der Gesellschaftszwecke zum Selbstverständnis wird
2) Bürokratische Zwänge im buchhalterisch-finanztechnischen
Bereich müssen auf solch ein Niveau verringert werden, welches
auch kleine Einrichtungen ohne eigene Rechts- & Steuerabteilung
dauerhaft bewältigen können
3) Bereiche, die von freien Trägern ohne Verbrauch von
öffentlichen Geldern oder von Zwangsbeiträgen -zugleich jedoch
sozialverträglich für die Nutzer- abgedeckt werden können,
müssen vom Monopol solcher (halb)öffentlicher Einrichtungen
befreit werden, welche finanziell und/oder personell vom Steuerzahler
oder Pflichtbeitragszahler ganz oder partiell getragen werden (in Hochschulen
z.B. zutreffende Bereiche der Studentenwerke, der Studentenräte
und des Hochschulsports).”
Resümee 2011:
Obwohl die in Punkt 2 kritisierten und weiter gewachsenen bürokratischen
Belastungen und ‘Auspressungen’ in den letzten Jahren Preissteigerungen
verursacht haben, stärkten nach wie vor viele Tausend Nutzer durch
freiwillige Teilnahme unseren Alternativ-Weg. Trotzdem -oder gerade
deswegen- kann von einer Beseitigung oder Milderung der (vorsätzlichen)
Behinderungen aus Punkt 1 nicht die Rede sein.
Im Gegenteil: Wie und warum die in Punkt 3 genannten Monopolkörperschaften
die in Punkt 1 geforderte Informationsfreiheit noch weiter beschnitten
haben, weshalb sich die in Punkt 2 genannten Zustände wegen der
makaberen ‘Zwangs-Querfinanzierung’ der destruktiven Machthaber aus
Punkt 3 in diesem Gesellschafts- und Finanzsystem nie ändern wird
(als Beispiel für das Funktionieren des gesamten Unrechtssystems
ansich) und was unsere Konsequenzen daraus sein werden, ist auf den
themenverwandten Seiten genau nachzulesen (Freier
Campus? ; Verwaltungsbürokraten
vernichten Alternativweg in Deutschland ; unsere
Konsequenzen für die Zukunft)
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